Ladungssicherung

... unsichere Ladung ist eine tödliche Gefahr!

BKF M5 Ladungssicherung 16.02.2013 in Lindhorst

Verladen von Kabeltrommeln

Wer kennt dies nicht: ein Fußgänger läuft unerwartet auf die Straße, in einer Kurve taucht unerwartet ein Stauende auf. Nach dem kräftigen Tritt auf das Bremspedal fliegen unbefestigte Gegenstände aus dem Fond nach vorn. Im Extremfall kann sogar eine Getränkedose unter die Pedale rollen und so kurz darauf einen schwersten Unfall auslösen.

Handelt es sich um den Transport von Gütern - Betonfertigteile, Natursteinplatten, Kies oder jedes andere Produkt - kann die herabfallende Ladung zu katastrophalen Unfällen führen.

Die DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (BGV D 29) sagt in § 37, Absatz 4, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muß, dass eine Personengefährdung ausgeschlossen ist.

§ 37(4) BGV D 29: Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, daß bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.

Was versteht man hierbei unter normalen Verkehrsbedingungen? Unter anderem auch Vollbremsungen und Unebenheiten der Fahrbahn, denn es ist z. B. jederzeit möglich, dass Sie an einer unübersichtlichen Stelle auf ein liegengebliebenes Fahrzeug treffen.

ölverschmutzte Rohre

Nicht für alle Ladungen gibt es eine Patentlösung. Teilweise müssen besondere Maßnahmen zur Sicherhung der Ladung getroffen werden. Insbesondere für ölverschmutzte Rohre gibt es keine Berechnungsgrundlage!

Diese besondere Transportaufgabe erfordert eine spezielle Lösung!

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Diese Schablone ist auch Bemessungsgrundlage für BAG und Polizei!

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