Betriebsgelände
Innerbetriebliche Verkehrswege
Beschilderung
Dieses Verkehrszeichen befindet sich vor fast jedem Werkstor und erfüllt oftmals nur eine "Alibifunktion". Der Geltungsbereich der StVO ist gesetzlich geregelt und kann durch eigens aufgestellte Verkehrszeichen nicht geändert werden. Durch eine falsche Beschilderung können enorme Haftungsansprüche entstehen. Daher empfehle ich unbedingt eine Betriebsplatzanalyse durchzuführen und ggf. erforlderliche verkehrsbehördliche Anordnungen zu beantragen und umzusetzen. Gern schauen wir uns Ihr Betriebsgelände unverbindlich und kostenlos an. Entscheiden Sie dann, ob wir Ihnen weitere Hilfestellungen geben sollen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen umsetzen sollen.
Geltungsbereich der StVO
(Strassenverkehrsordnung)
Der Geltungsbereich verkehrsrechtlicher Normen* erstreckt sich auf alle Flächen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, nicht aber auf abgegrenztes Privatgelände mit Zugangskontrolle. Zu den Verkehrsflächen gehören der gewidmete Straßenraum und solche Flächen, auf denen mit Duldung des Verfügungsberechtigten „faktisch öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Privatgelände ist dann öffentlicher Verkehrsraum, wenn jemand zur verkehrlichen Nutzung zugelassen ist und das Gelände tatsächlich so genutzt wird, d. h. von einem nicht bestimmbaren Personenkreis. Die Verkehrsregeln gelten deshalb (unabhängig von den Eigentumsverhältnissen) auch auf allgemein zugänglichen Parkplätzen, in Parkhäusern, auf Parkflächen von Einkaufszentren, Parkflächen von Gaststätten oder Tankstellen; nicht aber auf Betriebs- oder Werksgelände, wenn die Fläche nur bestimmten Firmenkunden offen steht. Der Ein-, Auslass muss durch einen Pförtner kontrolliert werden.
*Insbesondere Normen der StVO, StVZO FahrlG, FeV und der §§ 21, 24, 24a StVG, §§ 142,315c, 316 StBG
Dieses Beispiel zeigt die Grundproblematik. Jede Ortseinfahrt muss daher individuell vor Ort bewertet werden!
Geschwindigkeit an Orteinfahrten.ppsx
Microsoft Power Point-Präsentation [1.6 MB]
Informationen über den Geltungsbereich der StVO
Broschüre StVO 1.pdf
PDF-Dokument [437.1 KB]
Schemata StVO-Privatgelände.ppsx.pdf
PDF-Dokument [687.2 KB]
Unser Weg zum "verkehrssicheren Werksgelände" nach StVO und DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge (früher BGV D 29) ist sicher!
Öffentliches Privatgelände
Bestellnummer: CD 3, bestellbar bei der BGHW
Stand: 06/2014
Die vorliegende CD-ROM richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie enthält umfassende Informationen bezüglich des Arbeitsschutztes bei der brisanten Thematik des öffentlichen und nicht-öffentlichen Verkehrsraumes:
- Wann sind Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum oder nicht-öffentlicher Verkehrsraum anzusehen?
- Welche Risiken bestehen hier für Unternehmer, Mitarbeiter, Kunden?
- Und welche Anforderungen ergeben sich daraus für den jeweiligen Maschinen- und Fahrzeugeinsatz?
Mit einem Introfilm sowie separaten Modulen zu branchenspezifischen Besonderheiten werden alle Fragen rund um dieses Themengebiet aufgegriffen und praxisgerecht beantwortet.
Parkplatz- und Strassenmarkierung
- Sicherheitsanalyse
- Verkehrswegeplanung
- verkehrsbehördliche Anordnung
- Markierung und Beschilderung gem. Anordnung nach HAV + RMS
Mit unserer Hilfe können Sie das auch selbst erledigen!
Anmerkungen zur Parkplatz/Fahrbahnmarkierung
Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der §§ 39ff StVO Sie dürfen die Verkehrsteilnehmer nicht verwirren und müssen von diesen jederzeit auch bei Dunkelheit und Nässe,
durch einen raschen und beiläufigen Blick unzweifelhaft zu erkennen sein. Markierungen müssen eine fortlaufende optische Führung gewährleisten. Die StVO legt fest (§39Abs. 5StVO Satz 1), dass Markierungen grundsätzlich weiß sind. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; in diesem Fall heben sie die weißen Markierungen auf (§ 39Abs. 5 StVO Satz 2 ff) Vorübergehende gelbe Markierungen sind Markierungen im Bereich von Arbeitsstellen auf Straßen. Ihre Funktion ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine geänderte Verkehrsführung in der Arbeitsstelle anzuzeigen.
Markierungsarbeiten
Hier ein paar Beispiele:
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Für den faktisch öffentlichen Bereich des Werks- oder Betriebsgeländes dürfen nur Verkehrszeichen aus dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog verwendet werden, die verkehrsbehördlich genehmigt wurden.
Als Anlage zur Verkehrswegeplanung erhalten Sie von uns eine Auflistung aller erforderlichen Verkehrszeichen mit Zubehör und Aufstellrichtlinien.
Somit könnten Ihre Werksmonteure die erforderliche Beschilderung auch selbst anbringen.
Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA
Bereits seit dem 1. Januar 2001 gilt das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - MVAS 99" und damit verschärfte Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen. Danach wird vom namentlich benannten Verantwortlichen nach RSA eine entsprechende Qualifikation verlangt. Dieser Nachweis kann nur noch durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden. Ohne Qualifikationsnachweis werden Angebote in aller Regel von der Wertung ausgeschlossen. Für die anderen im MVAS genannten Beteiligten wird eine Schulung vom BMVI empfohlen.
Unsere Seminare werden individuell auf die Anforderungen des MVAS abgestimmt. Die Teilnehmer erhalten am Ende eines Seminars den vom Bundesverkehrsminister geforderten Qualifikationsnachweis, der im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen mit der Angebotsabgabe vorgelegt wird. Inzwischen erkennen Straßenverkehrsbehörden zunehmend nur noch Schulungsnachweise an, die nicht älter als 3-5 Jahre alt sind.
Agenda RSA - Bauhöfe.pdf
PDF-Dokument [571.8 KB]